Die Ermittlungsverfahren und Anschuldigungen gegen Mark Medlock dürften dessen Fans erehblich erschüttert haben und keiner von ihnen will es so recht wahrhaben, dass ihr “Superstar” Mark Medlock ein gemeiner Schläger und sexueller Nötiger sein soll.
Dennoch beschuldigt der ein 52-jähriger Computer-Fachmann den 29-jöhrigen Medlock, ihn in einer Berliner Sauna brutal verprügelt zu haben. Der 21-jöhrige Barkeeper Andreas M. behauptet hingegen noch viel Schlimmeres:
„…Mark Medlock hat meinen Penis angefasst während ich urinierte….“.
HITHAUS berichtete bereits schon gestern über die gravierenden Vorwürfe gegen Medlock, auf Grundlage derer die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen den Sänger wegen Körperverletzung und sexueller Nötigung einleitete.
Demnach soll sich Medlock am frühen Morgen des 10. Oktober 2007 den 21-jährigen Baarkeeper auf einer Privatparty im Berliner Stadtteil Friedrichshain in der Form sexuell genötigt haben, dass er sich in die Toilette gedrängt habe und ihm mehrfach auf dessen entblößtes Geschlechtsteil geschaut habe. Hierauf soll Medlock dann sogar zugegriffen haben.
Zu den Behauptungen von Andreas M. will sich Mark Medlock laut seinem Management nicht äußern.
„…Ich kannte Mark schon eine Zeit lang aus der Berliner Szene…Ich kannte auch seine Ausfälle, aber diese Aktion hat mich zutiefst erschüttert…Nach dem Vorfall hat er sich noch mehrfach bei mir telefonisch gemeldet, meistens nachts. Ich wollte und will diesen Kontakt mit ihm nicht…“, behauptet Andreas M.
M hat sich jetzt den Berliner Strafrechtsexperten Markus Roscher (45) als Anwalt genommen. Roscher, der schon Uschi Glas (64) sowie deren Sohn Ben Tewaag (32) vertreten hat, ist in “Promi-Sachen” als echter Spezialist bekannt.
„…Ich will kein Schmerzensgeld, sondern einfach nur, dass Mark Medlock zur Rechenschaft gezogen wird und eine gerechte Strafe bekommt…“, begründet Andreas M. seinen Gang zu dem Rechtsexperten.
Aber auch der 52-jährige Berliner Computer-Spezialist, der von Medlock verprügelt und beleidigt worden sein soll, will, dass der Sänger bestraft wird, denn nach eigenen Angaben hat dieser Verletzungen am Auge und am Jochbein von der Prügel-Attacke davon getragen.
Es ist übrigens keinesfall das erste Mal, dass Mark Medlock mit dem Gesetz in Konflikt geröt:
Am 4. August 2004 verurteilte ihn nämlich das Amtsgericht Offenbach wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 15 Euro (Az. 1300 JS79526/03) !
(Foto: Das angebliche Opfer der sexuellen Nötigung, Andreas M (21), Name von der Redaktion geändert, Foto: Privat)
Auch DCRS-ONLINE-Redakteur Christian Dieter Matuschek hat sich in seinem privaten Blog mit der Thematik Mark Medlock und den aktuellen Vorwürfen gegen den Sänger befasst. Lesen Sie hierzu:
Mark Medlock hat schon wieder “Scheiße am Schuh”
Strafanzeige gegen Mark Medlock: Superstar oder Vollassi ?