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Hurra, Hurra der Pumuckl ist da! – Heute war er beim Gericht

Von Alexander Marcus

pumucklSeit Heute ist es nun amtlich, unser aller geliebter Pumuckl darf eine Freundin haben.

Das Landgericht München hat heute im Rechtsstreit zwischen der Erfinderin Ellis Kaut und der ursprünglichen Zeichnerin Barbara von Johnsons entschieden, das der Kleine über alle Landesgrenzen bekannte rothaarige Kobold Pumuckl in einem Malwettbewerb von Kindern eine Freundin haben darf.

Die Erfinderin Ellis Kaut wehrte sich dagegen mit allen Mitteln. Diese hatte immer erklärt, dass der Pumuckl ein immer gleichaltrig bleibender Kobold sei und eine Partnerin dabei nur stören würde. Das es hierbei um einen Kinder – Malwettbewerb ging schien ihr dabei absolut gleichgültig zu sein.

Sie klagte deshalb vor Gericht und verlor diesen Prozess im Mai 2007. Durch dieses Urteil sah die Erfinderin sich in ihrem Urheberpersönlichkeitsrecht gestört, und damit ging dieser merkwürdige Rechtsstreit in die nächste Runde. Nun hat die Zeichnerin Barbara von Johnsons gewonnen und kann diese durchaus interessante Version der Pumuckl – Story weitergehen lassen. Soll doch die sehr beliebte Fernsehfigur weiter vielen Kindern Spaß und Freude bringen.

Das Pumuckl – Lied ist ja auch schon längst ein Kinderschlager geworden und ich glaube, dass sehr viele Erwachsene diesen auch singen können.
Wer erinnert sich nicht gern an die vielen schönen Episoden bei „Meister Eder und sein Pumuckl“!

Alexander Marcus von Hithaus meint: Es ist unvorstellbar, was manche Menschen so zustande bringen. Die Figur des Pumuckl ist eine sehr vielseitiges Instrument, um Kindern etwas von ihrer Welt und Umwelt zu zeigen und dies ohne erhobenen Zeigefinger. Die Erfinderin sollte ihre ganze Kraft in neue Pumuckl – Geschichten stecken und dabei kann dieser kleine Kobold auch noch Vati werden. Möge er noch vielen Kindergenerationen ein treuer kleiner medialer Partner bleiben.

Artikel vom 27. Februar 2008

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