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Grand Prix der Volksmusik 2004 - Die Teilnahmebedingungen

Von Diverse

Grand Prix der Volksmusik

2004

Wettbewerb für den volkstümlichen Schlager

Teilnahmebedingungen für Deutschland

ARBEITSGEMEINSCHAFT ZUR FÖRDERUNG DER MUSIKALISCHEN
UNTERHALTUNGSKULTUR
Vorstand:Gundula Walter
80336 München, Beethovenplatz 2
Tel.: 0170 - 440 20 78 Fax: 089 - 53 51 10

Präambel

Der GRAND PRIX DER VOLKSMUSIK 2004 ist ein Länderwettbewerb der Komponisten und Textautoren für den volkstümlichen Schlager. Teilnehmende Länder sind:
Deutschland, Österreich, Schweiz, Südtirol (Italien).

I. Durchführung des Wettbewerbes

Am 04.September 2004 ist geplant aus Deutschland den GRAND PRIX DER VOLKSMUSIK 2004 als öffentliche Veranstaltung in einer Fernseh-Live-Sendung von ZDF, ORF, SF/DRS und RAI ( Bozen ) zu übertragen. Die Federführung liegt 2004 beim ORF. Bei dieser Veranstaltung werden die in der Vorentscheidung ausgewählten je 4 ( vier ) Titel der 4 ( vier ) Teilnehmerländer vorgestellt. Aus diesen Titeln werden 3 ( drei ) Siegertitel - 1., 2., 3. Platz - ermittelt, die mit dem “Grand Prix der Volksmusik 2004″ ausgezeichnet werden.
Die Verantwortung für die Durchführung der nationalen Vorentscheidung liegt bei der jeweiligen
“Arbeitsgemeinschaft “.
Für die Durchführung des Finales sind die nationalen “Arbeitsgemeinschaften” der Teilnehmerländer einvernehmlich verantwortlich.

II. Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind Komponisten und Textautoren ohne Einschränkung auf Staatsbürgerschaft, Wohnsitz und Mitgliedschaft bei einer Verwertungsgesellschaft.

Die vortragenden Interpreten (Solisten) müssen die Staatsbürgerschaft des Landes besitzen, das sie im Wettbewerb vertreten. Besitzt ein vortragender Interpret (Solist) die Staatsbürgerschaft von zwei teilnahmeberechtigten Ländern, muss er sich entscheiden, für welches Land er antritt.

Kinder müssen am Tag der TV-Sendung ?Vorentscheidung zum Grand Prix der Volksmusik? das 12. Lebensjahr erreicht haben.

Wird ein Wettbewerbslied von einer Gruppe (mehr als einer Person) vorgetragen, muss mindestens einer der vortragenden Interpreten (Solisten) die Staatsbürgerschaft des teilnehmenden Landes besitzen, für das er antritt. Haben eines oder mehrere Gruppenmitglieder die Staatsangehörigkeit von mehreren teilnehmenden Ländern, muss sich die Gruppe entscheiden, für welches Land sie antritt.

Interpreten aus Liechtenstein können ihr Gewohnheitsrecht weiterhin geltend machen, d.h. sie können auch für ein anderes teilnahmeberechtigtes Land antreten.

Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitglieder der Jury, Mitglieder der “Arbeitsgemeinschaften” sowie an der Sendung beteiligte festangestellte und freie Mitarbeiter der mitwirkenden Fernsehanstalten.

Vom Wettbewerb ausgeschlossen sind ferner Angehörige dieses Personenkreises.

III. Zugelassene Kompositionen und Texte

Jeder teilnahmeberechtigte Komponist und Textautor kann sich mit beliebig vielen Einsendungen beteiligen. Da es sich um einen Länderwettbewerb handelt, darf ein Titel nicht gleichzeitig für ein anderes Land eingereicht werden. Die Einsendungen müssen unter dem bürgerlichen Namen oder dem bei einer Autorengesellschaft angemeldeten Pseudonym erfolgen. Werke aus dem Nachlass verstorbener Komponisten und Textautoren sind nicht zugelassen.

Die Länge der Kompositionen darf bei der Vorentscheidung und im Finale 3 (drei) Minuten nicht übersteigen. Es können sowohl getextete als auch instrumentale Werke eingereicht werden. Die Texte müssen in der Landessprache, oder in einem Dialekt des jeweils vertretenen Landes, oder in deutscher Sprache abgefasst sein. Ausnahmen sind jeweils zulässig, soweit es sich um Ortsnamen
oder übliche fremdsprachige Fragmente handelt.

Die eingereichten Kompositionen und Texte dürfen nicht veröffentlicht sein und bis zur Auswahl nicht veröffentlicht, d.h. weder öffentlich aufgeführt, gesendet, gedruckt, noch auf andere Weise vervielfältigt oder verbreitet werden. Dieses betrifft auch das Internet.

Die von für die nationale Vorentscheidung ausgewählten 15 (fünfzehn) Titel und die 5 (fünf) Ersatztitel werden durch die “Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der musikalischen Unterhaltungskultur” nach der Besetzung der Titel durch das ZDF schriftlich gegenüber den jeweiligen Textautoren und Tonträgerfirmen freigegeben. Nach der schriftlichen Freigabe dürfen die ausgewählten Titel im In- und Ausland im Hörfunk und Fernsehen beliebig oft gesendet oder ins Internet gestellt werden. Nicht jedoch im Fernsehen eine Woche (8 Tage - incl. des vorausgehenden Samstags) vor der nationalen und internationalen TV-Entscheidung. Die Lieder dürfen bis zur Endausscheidung in keiner anderen Wettbewerbssendung präsentiert werden.

Die in den jeweiligen Vorentscheidungen ausgewählten Lieder dürfen für das Finale musikalisch und textlich nicht verändert werden. Bei den Liedern, die bei den Vorentscheidungen in der Landessprache bzw. im Dialekt präsentiert wurden, ist eine neue Synchronisation in deutscher Sprache zulässig.

IV. Einreichung und Abwicklung

In einem vom Komponisten und / oder Textautor an folgende Adresse

Notar Dr.Karl Winkler
Neuhauser Str. 15
80331 München

zu richtenden Briefumschlag müssen eingereicht werden :

- Demo-MusiCassette, CD, Minidisc oder DAT (Gesang und / oder Chor, Begleitung
in beliebiger Instrumentierung, instrumentale Werke in beliebiger Besetzung)

- Text in Maschinenschrift auf DIN A 4-Bogen, ungeheftet.
- ausgefüllter und unterschriebener Revers (Anlage) mit dem Kostenbeitrag als
Verrechnungsscheck oder Überweisungsbeleg.

Ferner können auf dem Revers namentliche Interpreten-Vorschläge (Sängerin oder Sänger, Duo, Gruppe oder Orchester) gemacht werden.

Jeder Wettbewerbstitel wird von einem anderen Interpreten bzw. Gruppe bzw. Orchester aufgeführt. Dies gilt auch für die Vorentscheidung der teilnehmenden Länder (vgl. Ziffer VII). Die jeweilige Fernsehanstalt behält sich die Entscheidung über die endgültige Besetzung und die Interpreten vor. Daraus entstehende Kosten werden von der Schallplattenfirma übernommen, bei der der jeweilige zu besetzende Interpret bzw. Gruppe unter Vertrag ist; die Kosten werden jedenfalls nicht von der Fernsehanstalt getragen.

Weder Text, Demo-MusiCassette, CD, Minidisc oder DAT dürfen Hinweise auf die Person des Einsenders enthalten.

Für jeden eingereichten Titel (vom Komponisten und Textautor für ihren gemeinsamen Titel zusammen) ist ein Unkostenbeitrag von ? 80,00 ( einschließlich 7% Umsatzsteuer ) in Form eines Verrechnungsschecks oder per Banküberweisung zu entrichten an :

Notar-Anderkonto Dr. Karl Winkler
Dresdner Bank AG München
BLZ : 70080000
Konto-Nr.: 311 682 710

Für Überweisungen aus dem Ausland:

IBAN: D76 7008 0000 0311 6827 10
SWIFT-BIC : DRES DE FF 700

Vermerk : ” GRAND PRIX DER VOLKSMUSIK 2004 ”
Titel des eingereichten Werkes
Name des/der Wettbewerbsteilnehmer(s)

Die Reverse werden vom Notar in Verwahrung genommen. Die Namen der Einsender bleiben geheim. Lediglich die Namen bzw. die Pseudonyme der Urheber der ausgewählten 15 (fünfzehn) Titel sowie der 5 (fünf) Ersatztitel werden der “Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der musikalischen Unterhaltungskultur” bekannt gegeben und veröffentlicht.

Der Notar ist nicht zu Auskünften gegenüber Dritten befugt.

Alle nicht weiter am Wettbewerb teilnehmenden Einsendungen werden vom Notariat zurückgeschickt. Für einen eventuellen Verlust wird jedoch keine Haftung übernommen. Ab dem Zeitpunkt der Rücksendung können die Teilnehmer über die nicht qualifizierten Titel wieder uneingeschränkt verfügen.
V. Einsendeschluss

Einsendeschluss und Einzahlungstermin für die deutsche Vorentscheidung ist der

6. März 2004 ( Datum des Poststempels )

VI. Auswahl der Wettbewerbstitel für die Vorentscheidung

Es werden unter dem Vorsitz eines Beauftragten der jeweiligen “Arbeitsgemeinschaft” von einer Jury aus den Einsendungen 15 (fünfzehn) Wettbewerbstitel und 5 (fünf) Ersatztitel ausgewählt.

Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar. Disqualifizierungen bleiben vorbehalten.

VII. Vorentscheidung

Die 15 (fünfzehn) Titel des jeweiligen Landes werden über die jeweilige Fernsehanstalt vorgestellt: jene aus Deutschland voraussichtlich am 23.05.2004 (ZDF ).

Die Zuschauerakzeptanz, die - unter Ausschluss des Rechtsweges - in den Ländern durch eine Publikumsbefragung mittels TED ermittelt wird, entscheidet über die 4 (vier) Titel, die das jeweilige Land beim Finale vertreten. Sollte einer der 4 (vier) ausgewählten Titel herausfallen, aus welchem Grund auch immer, rückt der jeweils nächstplatzierte nach.

Das Ergebnis der Auswahl der 4 (vier) Länder liegt spätestens am Tag nach der letzten Vorentscheidung der vier Teilnehmerländer vor.

Die fertigen Tonträger der deutschen Titel müssen bis spätestens 23.04.2004 beim ZDF und der Tonträgergesellschaft, die den Tonträger mit den Wettbewerbstiteln veröffentlicht, vorliegen.

Die Teilnehmer verpflichten sich, im Falle des Auftritts im Voll- oder Halbplayback-Verfahren, zur jeweiligen Fernsehsendung professionelle Playbacks in Stereo zur Verfügung zu stellen. Die Kosten hierfür müssen grundsätzlich von den Teilnehmern getragen werden.

VIII. Auftritt der Interpreten in den Fernsehsendungen

Um die musikalische Vielfalt und die Bewegungsfreiheit der Interpreten zu gewährleisten, ist es ihnen freigestellt, ob sie im Live-, Halbplayback- oder Vollplayback-Verfahren auftreten wollen. Sie sind jedoch verpflichtet, die Art des Verfahrens mit der jeweiligen Fernsehanstalt abzusprechen. Das für den Auftritt an der Vorentscheidung gewählte Verfahren (Live, Halb- oder Vollplayback) gilt auch für das Finale.

Der Auftritt von Tieren ist nicht gestattet,

Der Auftritt von Kindern als Statisten, Komparsen, Kinderballett, etc. ist grundsätzlich nicht gestattet,

Die Besetzung der musikalischen Begleitung (Instrumentalissten/Backgroundchor etc.) muss mit der jeweiligen Redaktion abgesprochen werden.

Die optische Präsentation der Lieder bedarf der Zustimmung der jeweiligen Redaktion.

IX. Finale

Die Sieger der geplanten Fernsehsendung am 04. September 2004 werden in den 4 (vier) teilnehmenden Ländern durch TED ermittelt. Die per TED abstimmenden Zuschauer dürfen nicht über die Titel des eigenen Landes entscheiden.
Die in der Abstimmung abzugebenden Punkte müssen in den vier Ländern gleich sein.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

X. Punktewertung bei Gleichstand in den TV-Sendungen

Im Falle eines Punktegleichstands bei der Wertung tritt für alle zu vergebenen Plätze folgendes Reglement in Kraft:
Es wird festgestellt, welches Lied die höhere Bewertung erhalten hat, d.h. welches Lied am meisten mit 12 Punkten, dann abfallend mit 11 Punkten etc. bewertet wurde.
Das Lied mit der höheren Minorität ist somit der ranghöhere Platz in der Wertung. Tritt auch hier ein Gleichstand auf gilt folgende Wertung:
Bei zwei 1.Plätzen: 1.Platz Lied A + B, 3.Platz Lied C
Der 2.Platz entfällt.
Bei zwei 2.Plätzen: 1.Platz Lied A, 2.Platz Lied B + C
Der 3. Platz entfällt.
Bei zwei 3.Plätzen: 1. Platz Lied A, 2.Platz Lied B, 3. Platz Lied C+ D
Der 4.Platz entfällt usw.

XI. Tonträger

Auf Veranlassung der “Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der musikalischen Unterhaltungskultur” erscheint in Zusammenarbeit mit einer Tonträgergesellschaft ein Tonträger mit jenen Wettbewerbstiteln, welche die Jury für die deutsche Vorentscheidung (s. Punkt VII) und somit für die geplante TV-Sendung vom 29.05.2004 ausgewählt hat.

Zum GRAND PRIX DER VOLKSMUSIK 2004 und somit zur geplanten TV-Sendung am 04.September 2004 wird ein Tonträger mit den jeweils 4 ( vier ) Wettbewerbstiteln aus Deutschland, Österreich, Schweiz und Südtirol ( Italien ) erscheinen. Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich, die Tonträgerfirma, bei der sie unter Vertrag stehen, zu veranlassen, dass ihre Titel zur Veröffentlichung auf den vorbezeichneten Tonträgern zur Verfügung stehen.

XII. Schlussbestimmungen

Soweit es der Zweck erfordert, erklären sich die Wettbewerbsteilnehmer damit einverstanden, dass unter Wahrung ihres Urheberpersönlichkeitsrechtes Änderungen am Werk vorgenommen werden. Eventuell erforderliche Arrangements werden einvernehmlich durchgeführt.

Die Wettbewerbsteilnehmer, soweit sie keiner Verwertungsgesellschaft angehören, räumen den jeweiligen Fernseh- und Rundfunkanstalten das Recht ein, das Werk zum Zwecke des Wettbewerbs zu den beiden Terminen (Vorentscheidung und Finale) sowie zu weiteren Vorstellungsterminen aufzuführen, zu senden und zu vervielfältigen, ohne dafür von den Fernseh- und Rundfunkanstalten ein besonderes Entgelt zu beanspruchen.

Soweit die Wettbewerbsteilnehmer einer Verwertungsgesellschaft angehören, stehen die Aufführungs-, Sende- und Vervielfältigungsrechte den beteiligten Fernseh- und Rundfunkanstalten aufgrund ihrer Verträge mit den Verwertungsgesellschaften zu.

Die beteiligten Fernseh- und Rundfunkanstalten, die Verwertungsgesellschaften und die “Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der musikalischen Unterhaltungskultur” übernehmen keine Schadenshaftung für den Fall, dass der Wettbewerb aus irgendeinem Grund unterbrochen / verschoben wird oder ausfällt.

Ein Teilnahmeberechtigter, der gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt, wird disqualifiziert, unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche gegen ihn. Er haftet auch für das Verschulden der Personen, derer er sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen bedient.

Der Rechtsweg gegen die Teilnahmebedingungen und die auf der Grundlage dieser Bedingungen zu treffenden und getroffenen Entscheidungen ist ausgeschlossen.

GRAND PRIX DER VOLKSMUSIK 2004 ? R E V E R S
(vom Komponisten/ Textautor auszufüllen und zu unterschreiben)

Titel der Komposition :

Vor- und Zuname des Komponisten :
(evtl. auch bei einer Autorengesellschaft angemeldetes Pseudonym / Künstlername)

Adresse :

Tel.:

Fax:

e-mail:

Vor- und Zuname des Textautors :
(evtl. auch bei einer Autorengesellschaft angemeldetes Pseudonym / Künstlername )

Adresse :

Tel.:

Fax:

e-mail:

Ich versichere, dass ich

a ) der Komponist / Textautor des eingereichten Titels bin und die Fernseh- und
Rundfunkanstalt von etwaigen Ansprüchen Dritter freistelle,

b ) gemäß den Teilnahmebedingungen teilnahmeberechtigt bin,

c ) die Teilnahmebedingungen in allen Punkten anerkenne,

d ) mich - unter Ausschluss des Rechtsweges - den Entscheidungen der Jury und den von
den Veranstaltern einvernehmlich getroffenen Entscheidungen unterwerfe.

Datum : Unterschrift des Komponisten

Datum : Unterschrift des Textautors

Interpretenvorschlag:

Artikel vom 16. Februar 2004

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